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BPatG Urteil v. - 4 Ni 12/15 (EP)

Gesetze: § 83 Abs 4 PatG

Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren – "Wundtherapieeinrichtung (europäisches Patent)" – isolierte Verteidigung von Unteransprüchen – zum verspäteten Vorbringen

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für Deutschland erteilten europäischen Patents 2 021 046, deutsches Aktenzeichen DE 60 2007 021 330 (Streitpatent), das am 10. Mai 2007 unter Inanspruchnahme der US-Prioritäten vom 11. Mai 2006 (US 432855) und vom 13. Dezember 2006 (US 610458) angemeldet worden ist.

Fundstelle(n):
VAAAG-59019

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