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Verkaufskommission
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Bei der Verkaufskommission übernimmt der Kommissionär die Aufgabe, Waren oder Wertpapiere für die Rechnung eines anderen (Kommittenten) in eigenem Namen zu verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verkaufte Ware über das Lager des Kommissionärs oder unmittelbar vom Kommittenten an den Käufer geliefert wird. Zivilrechtlich erwirbt der Verkaufskommissionär kein Eigentum an den verkauften Waren oder Wertpapieren.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 3980 | Waren (Bestand) |
3981 | Kommissionsware | |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 3400 | Wareneingang 19 % Vorsteuer |
3800 | Bezugsnebenkosten (Eingangsfrachten) | |
Umsatzerlöse | 8607 | Andere Nebenerlöse |
Umsatzerlöse | 8519 | Provisionsumsätze 19 % USt |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Verbindlichkeiten | 1401 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kommissionsforderung) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4760 | Verkaufsprovisionen |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 1140 | ... |