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Lexikon - Stand: 29.04.2024

Umlaufvermögen

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend dem Betrieb dienen. Die Abgrenzung zum Anlagevermögen ist u. a. wegen der unterschiedlichen Bewertungsvorschriften zu beachten.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Wertpapiere
1348
Sonstige Wertpapiere
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Verbindlichkeiten
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
3970
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand)

1.2 SKR 04


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Wertpapiere
1510
Sonstige Wertpapiere
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Verbindlichkeiten
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
1000
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand)

1.3 IKR


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
2000
Rohstoffe/Fertigungsmaterial
2400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2700
Wertpapiere des Umlaufvermögens

2. Rechtsgrundlagen

§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 247 Abs. 1 HGB, § 247 Abs. 2 HGB (Umkehrschluss), § 255 Abs. 1 HGB, § 266 Abs. 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, R 6.1 Abs. 1 Satz 7 EStR, R 6.1 Abs. 2 EStR, H 6.1 EStH „Umlaufvermögen”, H 6.2 EStH „Anschaffungskosten”.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Handelsrecht

Soweit ...

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