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Umlaufvermögen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend dem Betrieb dienen. Die Abgrenzung zum Anlagevermögen ist u. a. wegen der unterschiedlichen Bewertungsvorschriften zu beachten.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Wertpapiere | 1348 | Sonstige Wertpapiere |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Verbindlichkeiten | 1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3970 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Wertpapiere | 1510 | Sonstige Wertpapiere |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Verbindlichkeiten | 1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1000 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
2000 | Rohstoffe/Fertigungsmaterial | |
2400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
2700 | Wertpapiere des Umlaufvermögens |
2. Rechtsgrundlagen
§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 247 Abs. 1 HGB, § 247 Abs. 2 HGB (Umkehrschluss), § 255 Abs. 1 HGB, § 266 Abs. 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, R 6.1 Abs. 1 Satz 7 EStR, R 6.1 Abs. 2 EStR, H 6.1 EStH „Umlaufvermögen”, H 6.2 EStH „Anschaffungskosten”.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Handelsrecht
Soweit ...