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Spenden
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen bei Einzelunternehmern oder bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft als Sonderausgaben berücksichtigt werden oder bei Kapitalgesellschaften zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens führen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Entnahmen | 1840 | Zuwendungen, Spenden VH |
Sonstige betriebliche Erträge | 2315 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2380 | Zuwendungen, Spenden, steuerlich nicht abziehbar |
2381 | Zuwendungen, Spenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke | |
2382 | Zuwendungen, Spenden für mildtätige Zwecke | |
2383 | Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke | |
2384 | Zuwendungen, Spenden an politische Parteien | |
Sonstige betriebliche Erträge | 8820 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) |
8925 | Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 19 % USt | |
8935 | Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen 19 % USt | |
8940 | Unentgeltliche Zuwendung von Waren 19 % USt |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
En... |