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Lexikon - Stand: 29.04.2024

Rücklage für Zuschüsse

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Zuschüsse sind Zuwendungen von Dritter Seite, die entweder die eigenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern oder erfolgswirksam vereinnahmt werden. Werden Zuwendungen nicht für Investitionen, sondern als Aufwands- oder Ertragszuschüsse gewährt oder handelt es sich um unbedingt rückzahlbare Zuwendungen (Verbindlichkeiten), scheidet die Möglichkeit der Anschaffungskostenminderung aus.

Bei der buchhalterischen Behandlung gibt es mehrere Möglichkeiten der Darstellung, zumal das Jahr der Zuschussgewährung nicht immer mit dem Anschaffungsjahr identisch sein muss. Bei der buchhalterischen Darstellung sind ggf. weitere zusätzliche (nicht im Standardkontenrahmen enthaltene) Konten erforderlich.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonderposten mit Rücklageanteil
0946
Rücklage für Zuschüsse
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
0949
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Sonstige betriebliche Erträge
2740
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage
2743
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
234...

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