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Rücklage für Zuschüsse
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Zuschüsse sind Zuwendungen von Dritter Seite, die entweder die eigenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern oder erfolgswirksam vereinnahmt werden. Werden Zuwendungen nicht für Investitionen, sondern als Aufwands- oder Ertragszuschüsse gewährt oder handelt es sich um unbedingt rückzahlbare Zuwendungen (Verbindlichkeiten), scheidet die Möglichkeit der Anschaffungskostenminderung aus.
Bei der buchhalterischen Behandlung gibt es mehrere Möglichkeiten der Darstellung, zumal das Jahr der Zuschussgewährung nicht immer mit dem Anschaffungsjahr identisch sein muss. Bei der buchhalterischen Darstellung sind ggf. weitere zusätzliche (nicht im Standardkontenrahmen enthaltene) Konten erforderlich.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonderposten mit Rücklageanteil | 0946 | Rücklage für Zuschüsse |
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 0949 | Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
Sonstige betriebliche Erträge | 2740 | Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage |
2743 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 234... |