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Reparaturaufwendungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Bei Reparaturaufwendungen ist ertragssteuerrechtlich danach zu unterscheiden, ob es sich um Erhaltungsaufwendungen oder um nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. Darüber hinaus ist umsatzsteuerrechtlich die Problematik der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen zu beachten.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4260 | Instandhaltung betrieblicher Räume |
4540 | Kfz-Reparaturen | |
4800 | Reparaturen und Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen | |
4801 | Reparaturen und Instandhaltung von Bauten | |
4805 | Reparaturen und Instandhaltungen von anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
4809 | Sonstige Reparaturen und Instandhaltungen |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6335 | Instandhaltung betrieblicher Räume |
6540 | Kfz-Reparaturen | |
6460 | Reparaturen und Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen | |
6450 | Reparaturen und Instandhaltung von Bauten | |
6470 | Reparaturen und Instandhaltungen von anderen Anlagen und Betriebs... |