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Rechnungsabgrenzungsposten, aktive
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfordert Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Mit der Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben in dem Jahr als Aufwand ausgewiesen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Rechnungsabgrenzungsposten | 0980 | Aktive Rechnungsabgrenzung |
0984 | Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte | |
0985 | Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen | |
0986 | Damnum/Disagio |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Rechnungsabgrenzungsposten | 1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung |
1920 | Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte | |
1930 | Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen | |
1940 | Damnum/Disagio |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
2900 | Aktive Jahresabgrenzung | |
2920 | Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen | |
2930 | Disagio |
2. Rechtsgrundlagen
§ 240 Abs. 3 HGB, § 240 Abs. 4 HGB, § 241 HGB, § 250 Abs. 1 und Abs. 3 HGB, § 256 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 6 Abs. 2 EStG, § 11 EStG, R 5.6 EStR, H 5.6 EStH 2014.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Handelsrecht
Unter aktive Rechnungsabgre...