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Lexikon - Stand: 25.04.2024

Miete, kalkulatorische

Udo Cremer

Zusammenfassung

Wird das Geschäft im eigenen Gebäude betrieben, fallen keine Mietaufwendungen an. Um eine Vergleichbarkeit zu Unternehmen herzustellen, die in angemieteten Räumen ihr Unternehmen betreiben, bieten sich kalkulatorische Mietaufwendungen an.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2891
Verrechnete kalkulatorische Miete/Pacht
4991
Kalkulatorische Miete und Pacht

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6982
Verrechnete kalkulatorische Miete/Pacht
6972
Kalkulatorische Miete und Pacht

1.3 IKR


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
6700
Mieten, Pachten
91
Kostenrechnerische Korrekturen
92
Kostenarten und Leistungsarten

2. Rechtsgrundlagen

§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB, § 255 Abs. 2 HGB, § 4 Abs. 4 EStG, R 6.3 EStR, H 6.3 EStH „Kalkulatorische Kosten”.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Handelsrecht

Hat ein Unternehmen Geschäftsräume angemietet, muss der Mietaufwand bei der Ermittlung des Verkaufspreises für die eigenen Produkte berücksichtigt werden, damit das Unternehmen nicht mit Verlust arbeitet. Stellt der Geschäftsinhaber eigene Räume zur Verfügung, entstehen einerseits keine Mietaufwendungen, auf der anderen Seite kann der Unternehmer auch keine Mieterträge durch a...

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