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Gewinnrealisierung – Zeitpunkt
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Eine Gewinnverwirklichung tritt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt ein, an dem der Kaufmann seine Leistung vollständig erbracht hat. Werden vom Käufer zuvor Zahlungen geleistet, sind diese erfolgsneutral als erhaltene Anzahlungen zu passivieren.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten | 1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Entnahmen | 1800 | Privatentnahmen allgemein |
Sonstige betriebliche Erträge | 2315 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
2660 | Erträge aus der Währungsumrechnung | |
Umsatzerlöse | 8400 | Erlöse 19 % USt |
Sonstige betriebliche Erträge | 8910 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten | 1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Entnahmen | 2100 | Privatentnahmen allgemein |
Sonstige betriebliche Erträge | 4855 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
4840 | Erträge aus der Währungsu... |