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Lexikon - Stand: 16.04.2024

Gewerbesteuer

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der ausgehend vom steuerlichen Gewinn durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Höhe der Gewerbebesteuer ist abhängig vom Hebesatz, den jede Gemeinde unterschiedlich festlegt.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Post
Konto-Nr.
Bezeichnung
Steuerrückstellungen (allgemein)
0956
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG
Sonstige Vermögensgegenstände
1540
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
4320
Gewerbesteuer
2281
Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG
2283
Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Steuerrückstellungen (allgemein)
3035
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG
Sonstige Vermögensgegenstände
1435
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
7610
Gewerbesteuer
7641
Gewerbesteuernachzahlungen und Ge...

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