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Gewerbesteuer
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der ausgehend vom steuerlichen Gewinn durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Höhe der Gewerbebesteuer ist abhängig vom Hebesatz, den jede Gemeinde unterschiedlich festlegt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Post | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Steuerrückstellungen (allgemein) | 0956 | Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1540 | Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 4320 | Gewerbesteuer |
2281 | Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG | |
2283 | Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Steuerrückstellungen (allgemein) | 3035 | Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1435 | Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 7610 | Gewerbesteuer |
7641 | Gewerbesteuernachzahlungen und Ge... |