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Geschenke – Nichtarbeitnehmer
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Obwohl grundsätzlich Betriebsausgaben, d. h. Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, den steuerlichen Gewinn mindern und damit die Steuerlast des Gewerbetreibenden ermäßigen, gibt es Aufwendungen, die den steuerlichen Gewinn nicht mindern dürfen. Dazu zählen u. a. auch bestimmte Geschenke.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4630 | Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG |
4631 | Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG | |
4632 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig | |
4635 | Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG | |
4636 | Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG | |
4637 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig | |
4638 | Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6610 | Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG |
6611 | Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG | |
6612 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig | |
6620 | Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG | |
6621 | Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG | |
6622 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig | |
6625 | Geschenke ausschließl... |