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Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
(1) Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. (2) Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen. (3) Obliegt es dem gewerblichen Händler zu bebauender Grundstücke, mit Rücksicht auf eine längere Verlustphase Umstrukturierungsmaßnahmen zu treffen, so hat er geänderte konkrete Nutzungskonzepte zu entwickeln und zu verfolgen. (4) Die Hoffnung auf einen Veräußerungsgewinn jenseits einer Haltefrist von zehn Jahren ist regelmäßig privater Natur. (5) Wird der Betrieb weder umstrukturiert noch aufgegeben, kommt es zum Strukturwandel zur Liebhaberei (Bezug: § 15 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002). S. 761
Die Entscheidung des BFH ist bereits am als NV-Urteil veröffentlicht worden (vgl. Kurzinfo StuB 2017 S. 602 NWB AAAAG-52215). Sie wurde jetzt vom BFH noch nachträglich zur amt...