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Abgabenordnung | Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände
Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das Finanzamt aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nach dem nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände.
Der Kläger erhielt durch Übertragungsvertrag im Jahr 2002 von seiner Mutter Eigentumsanteile von jeweils 1/3 am „Grundbesitz B“ sowie an zwei Eigentumswohnungen. Über das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt erhielt das Finanzamt Kenntnis von der Schenkung der Eigentumsanteile am Grundstück B. Diese Mitteilung erwähnte zwar den zugrunde liegenden Übertragungsvertrag, nicht aber ausdrücklich die beiden Eigentumswohnungen. Von deren Schen...