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NWB Nr. 41 vom Seite 3123

Unzulässige Ungleichbehandlung bei der Grundsteuer

Hartmut Wipper

[i]infoCenter „Grundsteuer“ NWB MAAAB-40737 Unabhängig von der immer noch ausstehenden Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung (Az.: 1 BvL 11/14) ist folgender Problemkreis gegeben: Unter anderem im [i]Finanzamt oder Kommune zuständig?Bundesland Hamburg werden

  • Einheitswertbescheid (1),

  • Grundsteuermessbescheid (2),

  • Grundsteuerbescheid (3)

vom Finanzamt erteilt. Gegen alle diese Bescheide ist somit der (kostenfreie) Rechtsbehelf des Einspruchs und anschließend die Klage beim Finanzgericht gegeben. Nicht so dagegen im Bundesland Niedersachsen. Denn hier werden die Grundsteuerbescheide (3) ausschließlich von der jeweiligen Kommune (hier eigentlich Rechtsbehelf Widerspruch) erteilt.

Nachteil in Niedersachsen, ...
Die Erteilung der [i]Widerspruchsverfahren in Niedersachsen abgeschafftGrundsteuerbescheide ausschließlich von der jeweiligen Kommune jedoch bringt für viele Steuerbürger in Niedersachsen erhebliche Nachteile mit sich. Und zwar deshalb, weil in Niedersachsen seit vielen Jahren bereits das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden ist. Das wiederum heißt, dass Steuerbürger gleich Klage beim Verwaltungsgericht erheben müssen. Und [i]Klage erforderlichdies wiederum kostet sofort Gerichtsgebühren und außerdem wird von Gemeinden die Sache auch gleich an...