1. Hinsichtlich der Frage, ob eine Versorgungslücke aufgrund eines qualitativ-speziellen Bedarfs besteht, die eine Ermächtigung gemäß § 116 SGB V rechtfertigt, stehen den Zulassungsinstanzen verschiedene Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zurückgegriffen werden kann u.a. auf Umfragen unter den betroffenen Fachärzten.
2. Solche Umfrageergebnisse sind von den Zulassungsinstanzen sorgfältig auszuwerten, ggf. durch weitere Ermittlungen zu ergänzen (z.B. durch Hinzuziehung von Statistiken) und kritisch zu würdigen. Angaben in einer Umfrage zu freien Kapazitäten dürfen jedoch nicht ohne eine vertretbare Begründung verworfen werden.
Fundstelle(n): BAAAG-58687
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