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LSG Sachsen Beschluss v. - 8 AL 73/15 B KO

Gesetze: SGG § 101 Abs. 2; SGG § 199; ZPO § 307; VV RVG Nr. 3106 S. 1 Nr. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Abhilfe außerhalb des gerichtlichen Verfahrens (sog. Klaglosstellung) und die bloße Übersendung des abhelfenden Bescheides an das Gericht ist kein Anerkenntnis im Sinne des § 101 Abs. 2 SGG und löst damit keine fiktive Terminsgebühr aus.

Fundstelle(n):
HAAAG-58685

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