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LSG Sachsen Beschluss v. - 7 AS 116/17 B ER

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Heizkosten für Brennstoffe sind gemäß § 22 Abs. 1 SGB II in dem Monat zu übernehmen, in dem die Brennstoffe erworben werden (Anschluss an , Rn. 14).

2. Für Energieträger, die im Bundesweiten Heizspiegel - eine Kommunaler Heizspiegel existiert nicht - nicht aufgeführt sind, liegt es nahe. die Werte der Spalte "zu hoch" für den jeweils kostenaufwändigsten Energieträger des Heizspiegels zugrunde zu legen (Anschluss an , Rn. 22 ff.).

Fundstelle(n):
NAAAG-58683

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