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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VS 1447/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Verwaltungsakt, mit dem die Feststellung des Rechts auf eine Leistung abgelehnt wurde, erledigt sich mit Erlass einer entsprechenden späteren Verwaltungsentscheidung.

2. Ein Facharzt für Orthopädie als Sachverständiger kann kernspintomographisch erhobene Befunde beurteilen, wenn es nur einer fachspezifischen radiologischen Diagnostik bedurfte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAG-58654

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