Neuberechnung des steuerfreien Anteils einer Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen
Leitsatz
1) Bei der Anpassung der (Hinterbliebenen-)Rente aufgrund der Anrechnung von übrigen Einkünften handelt es sich nicht um eine
regelmäßige Anpassung im Sinne von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a Satz 7 EStG. Der steuerfreie Teil der Witwenrente
ist daher gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a Satz 6 EStG neu zu berechnen.
2) Bei der Neuberechnung des steuerfreien Anteils der Witwenrente sind dann die auf regelmäßigen Anpassungen beruhenden Teile
des Jahresbetrages der Rente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a Satz 7 EStG außer Betracht zu lassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 25 DStRE 2018 S. 908 Nr. 15 ErbStB 2017 S. 370 Nr. 12 VAAAG-58543
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.