Kein Spendenabzug beim Erblasser bzw. der Ehefrau (als Gesamtrechtsnachfolgerin) nach Schenkung unter Auflage?
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Fehlen den Leistungen der Klägerin an gemeinnützige Einrichtungen die Merkmale der Unentgeltlichkeit, der Freiwilligkeit sowie der wirtschaftlichen Belastung mit der Folge, dass der Spendenabzug i.S. des § 10b EStG versagt werden kann, wenn sie die Beträge zuvor im Rahmen einer Schenkung mit der Auflage, einen bestimmten Betrag an diese Einrichtungen zu spenden, von ihrem mit ihr zusammenveranlagten Ehemann erhalten hat und diese Zahlungen bei der Festsetzung der Schenkungsteuer als die Bemessungsgrundlage mindernd berücksichtigt wurden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAG-58273