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Körperschaftsteuer | Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft – Finanzielle Eingliederung
Geht das Vermögen eines Organträgers innerhalb der ersten fünf Jahre eines Ergebnisabführungsvertrags auf ein anderes Rechtssubjekt über, steht dies nach dem bei ununterbrochener Durchführung des Vertrags der steuerrechtlichen Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft ab diesem Zeitpunkt auch dann nicht entgegen, wenn die Organschaft in den Vorjahren wegen [i]Grundlagen „Organschaft“ NWB EAAAE-28096 fehlender finanzieller Eingliederung nicht anzuerkennen war.
Die Klägerin schloss im Jahr 2000 für mehr als fünf Jahre im Wege einer Mehrmütterorganschaft einen Ergebnisabführungsvertrag mit zwei Muttergesellschaften ab, der nach Rechtsprechungsänderung seit 2003 steuerlich nicht mehr anerkannt, aber fortgesetzt wurde (Folge für 2003 und 2004: es entstanden verdeckte Gewinnausschüttu...