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Einkommensteuer | Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes ergeben. (2) Mitunternehmerrisiko setzt einen Gesellschafterbeitrag voraus, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann.
Nach Ausführungen zur immer wieder zweifelhaften Klagebefugnis beim Streit um einen eine Personengesellschaft betreffenden negativen Feststellungsbescheid und Erörterung der Beiladungsfragen, weist der BFH die Auffassung des FG Berlin-Brandenburg zurück, wonach die Mitunternehmerinitiative der S. 3043 [i]infoCenter „Mitunternehmerschaft“ NWB XAAAA-88442 zur Geschäftsführerin berufenen stillen Gesellschafterin nur sch...