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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 VE 19/13

Gesetze: OEG § 1 Abs. 1; OEG § 2 Abs. 1; KOVVfG § 15

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 OEG bedarf es des Vollbeweises. Lassen sich die Entstehung und der konkrete Verlauf einer "Prügelei" zwischen zwei Personen trotz Zeugenvernehmungen und der Heranziehung umfangreicher Beiakten aus anderen Verfahren, welche den maßgeblichen Lebenssachverhalt zum Gegenstand haben, nicht aufklären, geht dies zu Lasten des Anspruchstellers. Die Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG greift in dieser Konstellation nicht.

Fundstelle(n):
FAAAG-58181

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