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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04-06 | Außergewöhnliche Belastungen: Wissenswertes zum Abzug von Beerdigungskosten

Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) berücksichtigt werden, wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie können geltend gemacht werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer Verfügung zusammengestellt, was dabei zu beachten ist.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer Verfügung zusammengestellt, was beim Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen zu beachten ist.

Außergewöhnliche Belastungen liegen nur vor, wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen nicht entziehen kann – aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen. Trägt der Steuerpflichtige die Beerdigungskosten eines nahen Angehörigen kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass in der Regel eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen vorliegt. Bei der Beerdigung von anderen Personen ist die Zwangsläufigkeit aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen.

Nach § 1968 BGB ist der Erbe zwar rechtlic...