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Track 14 | Clevere Gestaltung: Kein Missbrauch bei Nießbrauch zugunsten des studierenden Kindes
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO darstellt, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt. Nach Auffassung des FG steht es Eltern frei, zu entscheiden, ob sie zum Zwecke der Gewährung von Unterhalt dem Kind Barmittel überlassen oder ob sie ihm – ggf. auch befristet – eine Einkunftsquelle übertragen.
Eine Erwähnung wert ist auch ein Urteil des FG Baden-Württemberg. Die Richter aus Freiburg haben im Ergebnis ein cleveres Steuersparmodell abgesegnet.
Im Streitfall vermietete eine Ehefrau an ihren Mann eine Immobilie für dessen Handwerksbetrieb, die ihr schon seit vielen Jahren allein gehörte. Das Ehepaar hatte eine studierende Tochter. Um ihr die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Studiums bereitzustellen, räumte die Mutter ihrer Tochter mit einem notariell beurkundeten Vertrag unentgeltlich einen Nießbrauch an d em Betriebsgebäude ein, der auf fünf Jahre befristet war. Hier handelte es sich also um einen Zuwendungsnießbrauch und nicht um einen Vorbehaltsnießbrauch. Die Tochter vermietete das Gebäude daraufh...