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Track 12-13 | Betriebsprüfungen: BFH zeigt der Finanzverwaltung die Grenzen bei einer Schätzung auf
Der BFH hat ein Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, also ein Eilverfahren, genutzt, um in einem außerordentlich umfangreichen und intensiv begründeten Beschluss seinen Unmut über die Vorgehensweise der Finanzverwaltung bei Schätzungen zum Ausdruck zu bringen. Hervorzuheben sind vor allem die Ausführungen zur Quantilsschätzung, die derzeit von der Finanzverwaltung favorisiert wird. Hier hat der BFH dieselben Vorbehalte wie beim Zeitreihenvergleich.
Der viel diskutierte Beschluss des Bundesfinanzhofs, mit dem das höchste deutsche Steuergericht der Finanzverwaltung die Grenzen bei einer Schätzung aufgezeigt hat, ist jetzt unser Thema.
Der für Einzelgewerbetreibende zuständige X. Senat des BFH – den Vorsitz hat die Vizepräsidentin Silvia Schuster – hat in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, also in einem Eilverfahren, einen Beschluss mit mehr als 50 Seiten Begründung vorgelegt. Und das, bevor überhaupt belastbare Tatsachenfeststellungen getroffen wurden. Das ist schon sehr ungewöhnlich.
Die Richter haben quasi die erstbeste Gelegenheit genutzt, um ihren Unmut über die Vorgehensweise der Finanzverwaltung bei Schätzungen zum Ausdruck zu bringen. So richtig überrascht hat...