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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung für Hundebetreuung in Form eines „Gassi-Service“

Die Finanzbehörde Hamburg hat auf ein Urteil des FG Hessen zu haushaltsnahen Dienstleistungen aufmerksam gemacht. Wird ein Dienstleister damit beauftragt, ein Haustier zu betreuen, sind demnach die Aufwendungen auch dann als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt, wenn die Betreuung außerhalb des Haushalts erfolgt. In vergleichbaren Fällen empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen, wenn das Finanzamt eine Berücksichtigung der Aufwendungen für einen Dogsitter ablehnt.

Die Finanzbehörde Hamburg hat in einer aktuellen Fachinformation auf ein interessantes Urteil zu haushaltsnahen Dienstleistungen aufmerksam gemacht.

Das Hessische Finanzgericht hat Anfang des Jahres zu Gunsten von Hundebesitzern entschieden: Wird ein Dienstleister damit beauftragt, ein Haustier zu betreuen, sind die Aufwendungen auch dann als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt, wenn die Betreuung außerhalb des Haushalts erfolgt. Zum Beispiel, wenn die Nachbarstochter gegen Entgelt als Dogsitterin mit dem Hund des Steuerpflichtigen im Stadtpark Gassi geht. Begründet wird dies damit, dass die Leistung in einem unmittelbaren räumlichen Bezug zum Haushalt steht und diesem dient – beziehungsweise dem zum Haushalt gehö...