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Track 22 | Grundsteuer: Abschlag beim Einheitswert bei Abbruchverpflichtung für Gebäude auf gemieteter Fläche
Wurde vereinbart, dass der Pächter bzw. Mieter ein Gebäude auf fremden Grund und Boden nach Ablauf der Nutzungszeit abzubrechen hat, ist nach § 94 Abs. 3 Satz 3 BewG ein Abschlag bei dem für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswert vorzunehmen, sofern nicht bereits vorauszusehen ist, dass der Abbruch unterbleiben wird. Das FG Hamburg hat bei einem Hafenbetrieb eine tatsächliche Verpflichtung zum Abbruch des Gebäudes bejaht. Das letzte Wort hat der BFH.
So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Und wie gewohnt informieren wir Sie zum Abschluss über Verfahren, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind. Der erste schwebende Prozess, den wir ausgewählt haben, ist für Mandanten wichtig, die ein Gebäude auf einer gemieteten Fläche errichtet haben, sprich auf fremdem Grund und Boden. Es geht bei dem Rechtsstreit um die Grundsteuer.
Der Bauherr eines Gebäudes schuldet auch dann die Grundsteuer, wenn er die Fläche von dem Grundstückseigentümer nur gepachtet oder gemietet hat. Es ist allerdings ein Abschlag bei dem für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswert vorzunehmen. Und zwar dann, wenn vereinbart wurde, dass der Pächter oder Mieter das Gebäude nach Ablauf der Nutzungszeit abzubrechen hat. Dies gilt abe...