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Track 16 | Gewerbesteuer: Steuerpflicht einer vermögensverwaltenden Vorgesellschaft
Eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft unterliegt nach einer aktuellen Entscheidung des BFH vor ihrer Eintragung in das Handelsregister als sog. Vorgesellschaft der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung vermögensverwaltende Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen.
Das nächste Urteil betrifft ebenfalls die Gewerbesteuer. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Eine Kapitalgesellschaft unterliegt bereits vor ihrer Eintragung in das Handelsregister der Gewerbesteuer, wenn sie vermögensverwaltende Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen. Der BFH hat damit der gegenteiligen Auffassung des FG Baden-Württemberg in erster Instanz widersprochen.
Der Hintergrund ist Ihnen als Steuerprofi bekannt: Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG gilt als Gewerbebetrieb stets und in vollem Umfang die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften. Das heißt im Klartext: Auch soweit die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit nicht vorliegen und eine GmbH beispielsweise vermögensverwaltend tätig ist, umfasst die sachliche Gewerbesteuerpflicht die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit.
Das gilt nic...