Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute
3. Aufl. 2017
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5. Rechtsformen des Unternehmens
Durch die Rechtsform werden grundsätzliche Aspekte zur Rechtspersönlichkeit eines Unternehmens sowie zur Haftung und zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Gesellschafter festgelegt.
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Weitere Merkmale von Personengesellschaften sind:
persönliche Haftung der Gesellschafter
persönliches Engagement der Gesellschafter in der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit (keine juristische Person).
Welche Aussage zu den Personengesellschaften ist richtig?
Einzelunternehmen zählen zu den Personengesellschaften.
Personengesellschaften sind ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, wobei es sich um natürliche und/oder juristische Personen handeln kann.
Nur natürliche Personen können Gesellschafter einer Personengesellschaft sein.
Personengesellschaften werden in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine Personengesellschaft.