Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht – Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für Vorerwerb (BFH)
Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob ein bestandskräftiger Schenkungsteuerbescheid nach Änderung des Schenkungsteuerbescheids für einen Vorerwerb noch geändert werden kann.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO kommt nicht in Betracht, da der für den Vorerwerb ergangene Steuerbescheid für die Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb keine Bindungswirkung im Sinne eines Grundlagenbescheids entfaltet (vgl. bereits , BStBl 2009 II S. 969, unter II.1.b).
Die geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb stellt auch kein rückw...