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Einkommensteuer – § 35b EStG bei Schenkungen als Vorerwerb (FG)
Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge werden auch dann nicht nach § 35b EStG begünstigt, wenn sie als Vorerwerbe im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind. Bei der Berechnung der Einkünfte, für die die Steuerermäßigung nach § 35b Satz 1 EStG in Betracht kommt, mindert der persönliche Steuerfreibetrag nach § 16 ErbStG nicht die Vermögensteile, die als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben.
Sachverhalt: Der Kläger und sein Vater gründeten 2008 eine GmbH, an welcher der Kläger zu 49 % beteiligt war, der Vater zu 51 %. Im Rahmen der Gründung brachte der Vater sein Einzelunternehmen in die GmbH ein. Schenkungsteuer fiel aufgrund des persönlichen Freibetrags nicht an. 2009 starb der Vater. Der Kläger erhielt den Geschäftsant...