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NWB EV 10/2017 S. 334

Erbrecht – Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen (OLG)

Ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners ist nur wirksam, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden.

Sachverhalt und Verfahrensgang: Das OLG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob ein im Alter von 88 Jahren verstorbener Mann den Erbvertrag mit seiner Ehefrau wirksam widerrufen hatte. Die Ehepartner hatten sich 53 Jahre vor dem Tod des Ehemanns in einem notariellen Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Rund ein halbes Jahr vor seinem Tod erklärte der Erblasser dann den Rücktritt von diesem Vertrag und setzte die gemeinsamen Kinder zu seinen Erben ein. Die Ehefrau und die Kinder haben bei Gericht jeweils die Erteilung eines Erbscheins beantragt. Das OLG Köln hat die Entscheidung des AG ...