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Die Lohnsummenregelungen nach der Erbschaftsteuerreform
Grundlagen, Berechnung und zu beachtende Besonderheiten
Der Erhalt von Steuerbegünstigungen für Unternehmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann von dem Erreichen sogenannter Mindestlohnsummen abhängen – dies gilt auch nach der Erbschaftsteuerreform 2016. Die Lohnsummenregelungen greifen dabei weiterhin nur in bestimmten Fällen und wirken sich zudem nicht bei sämtlichen Begünstigungsnormen schädlich aus. So sind z. B. der gleitende Abzugsbetrag gemäß § 13a Abs. 2 ErbStG sowie der Vorwegabschlag gemäß § 13a Abs. 9 ErbStG von einem Nichterreichen einer Mindestlohnsumme unbeeinflusst. Die Berechnungen zur Lohnsumme sind mit der Erbschaftsteuerreform aufgrund der eingeführten „Staffelung“ (beginnend bei mehr als fünf Beschäftigten) hingegen wesentlich komplexer geworden. Der nachfolgende Beitrag stellt die Systematik der Lohnsummenregelungen unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetz dar. Anhand von zahlreichen Praxisfällen wird die steuerliche Auswirkung verdeutlicht.
Die im Zusammenhang mit der Lohnsummenregelung erforderlichen Feststellungen sind wesentlich komplexer geworden.
Ein Nichterreichen der sogenannten Mindestlohnsumme wirkt sich nicht bei sämtlichen Steuerbegünstigungen für Unte...