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IWB Nr. 18 vom Seite 698

Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich

Neueste Entwicklungen und Vorschläge

Volkhard Hente und Jean-Marc Schaller

Frankreich steht nach Deutschland an zweiter Stelle innerhalb der Europäischen Union was die Zahl der Beschäftigung von entsandten Mitarbeitern betrifft. So wurden im Jahr 2014 229.000 Arbeitnehmer dorthin entsandt. Dabei ist das Stereotyp des Arbeiters polnischer, portugiesischer oder rumänischer Abstammung, der im Bauwesen arbeitet, heute sicher weitgehend überholt. Inzwischen unterliegen quasi alle Formen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Frankreich den auf Basis des Europarechts angepassten französischen Bestimmungen. Selbst punktuelle Tätigkeiten von extrem kurzer Dauer in Frankreich, wie die Entsendung von Mitarbeitern auf Fachmessen, müssen inzwischen angemeldet werden. Der vorliegende Artikel stellt im Überblick die derzeitige Rechtslage dar und verweist auf geplante Reformen der französischen Regierung und der EU-Kommission.

Kernaussagen
  • Zum Schutz vor Sozialdumping und „vor dem Verrat am europäischen Gedanken“ verschärft Frankreich seine Kontrollen.

  • Jede Entsendung nach Frankreich (ohne Mindestdauer) unterliegt einem aufwendigen Anmeldeverfahren (Online-Portal SIPSI). Ein sogenannter BTP-Ausweis ist im Bausektor vorzul...