Absatzwirtschaft – Marketing und Vertrieb
2. Aufl. 2017
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6. Rechtsgrundlagen
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die auf einen bestimmten Erfolg ausgerichtet sind, zustande. Er ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das sich durch Antrag und Annahme des Antrages begründet.
Beantworten Sie in den nachfolgenden Situationen, ob ein Vertrag geschlossen wurde und begründen Sie kurz Ihre Antwort.
Lösung zu Aufgabe 1: Vertragsschluss
Da das Angebot unverbindlich war, stellt es keinen Antrag im Sinne des BGB dar. Der Antrag ist die verbindliche Bestellung und die Auftragsbestätigung ist die Annahme des Antrages.
Kataloge und Preislisten sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Daher kommt auch hier der Vertrag erst mit Bestellung und Auftragsbestätigung zustande.
In diesem Fall folgt auf ein verbindliches Angebot (könnte als Antrag gewertet werden) eine abweichende Bestellung. Diese Bestellung ist eine Ablehnung des Antrages verbunden mit einem neuen Antrag. Dieser wird durch eine mit der Bestellung übereinstimmenden Auftragsbestätigung angenommen. Der Vertrag kommt wiederum durch Bestellung und Auftragsbestätigung zustande.
Bei ...