Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 164 BewG Mindestwert
R B 164 ErbStR, H B 164 ErbStH und gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , BStBl 2014 I 1577.
I. Allgemeines (§ 164 BewG)
1Die Vorschrift regelt die Ermittlung des Mindestwerts für den Wirtschaftsteil mittels Kapitalisierung eines Pachtpreises für den Grund und Boden sowie eines Ertragswerts für die übrigen Wirtschaftsgüter und den Abzug betrieblicher Verbindlichkeiten.
2Die Mindestwertregelung basiert auf der Annahme des Gesetzgebers, dass kleinere und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reingewinn erwirtschaften. Da diese Betriebe jedoch regelmäßig werthaltig sind, wurde eine Mindestwertregelung verankert, die eine plausible Ausgangsbasis bilden soll. Sie geht davon aus, dass zumindest die bei einer Verpachtung erzielbaren Erlöse sowohl für den Grund und Boden als auch für die übrigen Wirtschaftsgüter (Besatzkapital) bei einer Unternehmensbewertung als Ertrag zu kapitalisieren wären. Dies erklärt auch, weshalb im Rahmen des Mindestwerts der gleiche Kapitalisierungszinssatz unterstellt wird. Im Rahmen der Mindestwertregelung werden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und das Besatzkapital mit dem Fo...