Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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Kommentar
Vorbemerkung zur Bewertung des Betriebsvermögens (§§ 95 – 109 BewG)
1. Allgemeines
Deutschland lebt in einer inzwischen
mehr als 30-jährigen Tradition der Anwendung verfassungswidrigen Bewertungs-
und Erbschaftsteuerrechts. Diese Tradition dürfte auch mit der letzten Reform,
die am
in Kraft getreten ist, nicht gebrochen
S. 1313worden sein.
Man ist
sich einig: nach der Reform ist vor der Reform. Die Frage der
Verfassungswidrigkeit spielt für die Gestaltungspraxis zunächst jedoch keine
Rolle, weil auch das verfassungswidrige Recht i. d. R. zunächst weiter
anzuwenden ist. Es ist anzunehmen, dass auch im Fall der Verfassungswidrigkeit
des neuen
ErbStG und
BewG das bisherige Recht bis
zu einer Reform wiederum weiter anzuwenden ist.
Als wesentliche neue Komponente ist inzwischen
die Diskussion über die Europarechtswidrigkeit als unzulässige Beihilfe
hinzugekommen.
Die bewertungsrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften finden nach Ansicht der Finanzverwaltung auch auf alle ertragsteuerrechtlichen Sachverhalte Anwendung.
Die Entwicklung des Rechts der letzten Jah...