Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 14 BewG Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
R B 13 ErbStR 2011; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betr. Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen: Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer v. , BStBl 2010 I 810.
Moench, Der Preis längeren Lebens – Eine neue Sterbetafel für VSt und ErbSt, DStR 1993, 898; Brüggemann, Rechte zu Gunsten mehrerer Personen: Worauf bei der Vertragsgestaltung zu achten ist, ErbBeStg 2010, 187; Esskandari, Die Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen nach dem ErbStG, ZEV 2008, 323; Esskandari, Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, ErbStB 2013, 119; Goetze, Der lebzeitige Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens im Steuerrecht, RNotZ 2013, 147.
1. Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (§ 14 Abs. 1 BewG)
1§ 14 BewG ordnet die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit dem Kapitalwert an und führt zu einem Steuerwert. Dieser ist nur im Rahmen des § 12 Abs. 1 ErbStG maßgebend, nicht jedoch für die bis bedeutsame Frage, ob und in welchem Ausmaß bei einer gemischten Schenkung eine freigebige (unentgeltliche) Zuwendung, d. h. der Bereicherung des Bedachten i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ...