Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-51685-6

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 32 ErbStG Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter

Stephan Schuck (September 2017)
Hinweis:

H E 32 ErbStH 2011; , BStBl 1991 I 398 (Tz 2.14) bzw. v. , BStBl 1992 II 711 (Änderung), , BStBl 1998 I 630; , DB 2006, 477.

1. Bekanntgabe des Steuerbescheids im Allgemeinen

1Der Erbschaftsteuerbescheid ist somit gem. § 122 AO grundsätzlich dem ihn betreffenden Steuerschuldner bekannt zu geben.

Mit dem Steuerbescheid wird die Steuer festgesetzt und die Steuerzahlung fällig (§§ 155, 220 AO), die Rechtsbehelfsfrist beginnt zu laufen (§ 355 AO). Diese Folgen treten jedoch nur dann ein, wenn der Bescheid an den richtigen Adressaten gerichtet ist (§§ 119, 125 AO).

Richtiger Adressat ist der Steuerschuldner (§ 122 AO) bzw. ...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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