Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 25 ErbStG Besteuerung bei Nutzungs- und Rentenlast
R E 25 ErbStR 2011; H E 25 ErbStH 2011.
Geck, Die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt nach Aufhebung des § 25 ErbStG durch das ErbStRG, DStR 2009, 1005; Meyer/Ball, Die entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs an Immobilien, DStR 2011, 1211; Jülicher, Nießbrauch ist nicht gleich Nießbrauch (…), DStR 2011, 1200; Neufang/Merz, Einkommen- und schenkungsteuerliche Folgen bei Wegfall des Nießbrauchs, DStR 2012, 939.
1. Ablösung der gestundeten Steuer
1Die Vorschrift wurde zum aufgehoben. Für Altfälle wird auf die 2. Auflage verwiesen.
Zur Einordnung des Verzichts oder den Austausch von Nießbrauchsrechten nach dem siehe → Rdn. 8 f., § 10 Rdn. 152.
Bei Steuerfällen vor dem kann die gestundete Steuer abgelöst werden. Dazu bestimmten die Richtlinien R 85 Abs. 6 ErbStR bislang:
„Die Ablösung des gestundeten Betrages kommt nur in Betracht, solange die gestundete Steuer noch nicht fällig geworden ist. Beantragt der Steuerpflichtige die Ablösung dieses Steuerbetrags zugleich mit der fristgerecht abgegebenen Steuererklärung , kommt es für die Ermittlung des Ablösungsbetrags auf die Verhältnisse vom Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld an. Wird der Antrag später geste...