Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 22 ErbStG Kleinbetragsgrenze
H E 22 ErbStH 2011.
Vogt, Der maximale Erbschaftsteuerfreibetrag, DStR 1994, 17; ders., Der „maximale Erbschaftsteuer-Freibetrag“ nach neuem Recht, DStR 1997, 1879; ders., Der „maximale Erbschaftsteuerfreibetrag“ nach der Umstellung auf Euro, DStR 2001, 1148.
1Die Vorschrift entspricht mit Ausnahme der Höhe der Steuerfreigrenze dem früheren § 17 ErbStDV. Die Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung und schreibt vor, dass von der Festsetzung einer Erbschaftsteuer abzusehen ist, wenn beim einzelnen Steuerfall eine Steuer von nicht mehr als 50 € festzusetzen wäre. Es handelt sich nicht um eine Billigkeits- bzw. Ermessensentscheidung der Finanzbehörde; auf die Nichtfestsetzung besteht ein Rechtsanspruch. Die Vereinfachungswirkung der Vorschrift ist minimal, weil zur Prüfung, ob die Kleinbetragsgrenze überschritten ist, stets der steuerpflichtige Erwerb und die mögliche Steuer ermittelt werden müssen.
2Die Kleinbetragsregelung gilt sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden. Sie findet „auf den einzelnen Steuerfall“ Anwendung. Damit ist der Vermögensanfall beim einzelnen Erwerber gemeint. Demnach kann die Kleinbe...