Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 13a ErbStG Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
Koordinierter Ländererlass v. zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (AEErbSt 2017) – BStBl 2017 I 902.
I. Vorbemerkung zu § 13a ErbStG
1. Entstehungsgeschichte
1Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1984 hat der Gesetzgeber in § 117a BewG erstmalig eine Bestimmung zur Begünstigung betrieblichen Vermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geschaffen, welche inländisches Betriebsvermögen bei der Ermittlung des Gesamtvermögens durch einen personenbezogenen Freibetrag i. H. v. 500 000 DM und einen Ansatz des verbleibenden Vermögens mit lediglich 75 % privilegierte. In Anlehnung an diese Vorschrift wurde zunächst durch das Standortsicherungsgesetz die Vorschrift des § 13 Abs. 2a ErbStG eingeführt, die mit Wirkung ab Erwerbe durch Erbanfall und Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begünstigte, soweit sie die Nachfolge in Betriebsvermögen i. S. d. § 12 Abs. 5 BewG zum Gegenstand hatten. Bereits diese Regelung war mit einer Behaltensvorschrift versehen (§ 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a. F.). Durch das JStG 1996 wurde die Begünstigung auf Anteile an Kapitalgesellschaften erweitert, sofern der Erblasser oder Schenker „mindestens zu einem Viertel” un...