Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 11 ErbStG Bewertungsstichtag
R E 11 ErbStR 2011; H E 11 ErbStH 2011.
Michel, Ist das Stichtagsprinzip der Erbschaftsteuer ergänzungsbedürftig?, DStR 1985, 402; Kapp, Die Verfügungsmöglichkeiten im Erbschaftsteuerrecht, DStR 1986, 30; Wendt, Die Bewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und das Stichtagsprinzip im Erbschaftsteuerrecht, StuW 1987, 18; Kapp, Keine Überbetonung des Stichtagsprinzips im Erbschaftsteuerrecht, BB 1993, 1048; Naujok, Stichtag und Billigkeitserlass im Erbschaftsteuerrecht, ZEV 2003, 94; Schuck, Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen i. S. d. § 10 Abs. 5 ErbStG und „wirtschaftliche Belastung“, FS Spiegelberger, S. 409 f.
1. Grundsatz
1Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgebend. Dieser Zeitpunkt ist in § 9 ErbStG, auf dessen Kommentierung verwiesen wird, ausführlich geregelt. Die Frage des Zeitpunkts ist von der Frage der Bewertung zu trennen: Erweist sich also z. B. eine Forderung am Stichtag als ungesichert, ist dies bei der Bewertung zu berücksichtigen. Der Ausfall oder die gänzliche Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt sind davon zu trennen.
2Zur Wertermittlung gehören sowohl die Feststel...