Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 10/2017 S. 292

Künstlersozialabgabe: Beitrag sinkt Anfang 2018

Firmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen oder sie verwerten, müssen in der Regel die Künstlersozialabgabe zahlen. Aktuell beläuft sich der Beitragssatz auf 4,8 %. Er sinkt in 2018 auf nur noch 4,2 %. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 ist abrufbar unter http://go.nwb.de/jc9nv.