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Höhere Regelsätze für Grundsicherung und Sozialhilfe ab 2018
[i] Die Bundesregierung, Aktuelles Die Bundesregierung informiert über zum Jahresbeginn 2018 steigende Unterstützungsleistungen für alle, die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Danach hat das Bundeskabinett die entsprechende Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfssätze auf den Weg gebracht. Der Bundesrat, der zustimmen muss, wird sich voraussichtlich Anfang November damit befassen.
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Die neuen Leistungssätze
Diese Regelsätze gelten ab (Veränderung gegenüber 2017 in Klammern) | ||
Alleinstehende/alleinerziehende Erwachsene | 416 € (+ 7 €) | Regelbedarfsstufe 1 |
Nicht erwerbsfähige Erwachsene und erwachsene Behinderte (z. B. Wohngemeinschaften) | 416 € (+ 7 €) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 374 € (+ 6 €) | Regelbedarfsstufe 2 |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) | 332 € (+ 5 €) | Regelbedarfsstufe 3 |
Nicht erwerbstätige Erwachsene vor Vollendung des 25. Lebensjahres im Haushalt der Eltern | 332 € (+ 5 €) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche v... |