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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 130/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Falschabrechnungen eines Vertragsarztes können einen Grund für eine Zulassungsentziehung darstellen.

2. Die Annahme gröblicher Pflichtverletzungen kann sich auch auf Tatsachenfeststellungen in anderen bestandskräftigen Entscheidungen und deren Inhalt stützen. Dies gilt bezüglich Strafurteilen auch dann, wenn diese auf einer Verständigung gemäß § 257c StPO beruhen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAG-57312

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