Kindergeldanspruch des in Deutschland ansässigen Vaters für seine im Haushalt der Mutter in Polen lebenden Kinder
Leitsatz
1. Die Zugangsvoraussetzungen des § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) an das
FG sind gegeben, wenn bei Antragseingang die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist und keine Anhaltspunkte
dafür ersichtlich sind, dass vor der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen noch einmal eine weitere Zahlungsaufforderung
oder Ähnliches ergehen würde.
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob dem in Deutschland ansässigen und berufstätigen Vater Kindergeld für seine im Haushalt
ihrer Mutter in Polen lebenden Kinder versagt werden darf, wenn die Festsetzung polnischen Kindergelds abgelehnt worden ist
und die Mutter der Auszahlung des (deutschen) Kindergelds an den Vater zugestimmt hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): ZAAAG-57198
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