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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 1378/15

Gesetze: EStG § 10 Abs. 2a S. 8, AO § 129

Tatbestandliche Voraussetzungen der Änderungsnorm des § 10 Abs. 2a S. 8 EStG

offenbare Unrichtigkeit bei erklärungsgemäßem Ansatz von nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen

Leitsatz

1. Tatbestandliche Voraussetzung der Änderungsnorm des § 10 Abs. 2a S. 8 EStG ist das Bestehen eines ursächlichen, kausalen Bezugs „hierdurch”) zwischen dem Vorliegen von Daten im Sinne des § 10 Abs. 2a S. 4, 6 oder 7 EStG und der Änderung. Sie berechtigt daher das FA nicht zur Änderung eines erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheids, wenn die dem FA vorliegende elektronische Lohnsteuerbescheinigung die in dem Bescheid angesetzten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung tatsächlich nicht ausgewiesen hat.

2. Bei der Übernahme der fehlerhaft als Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung erklärten Beitragsleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind, handelt es sich jedoch um eine offenbare Unrichtigkeit.

Fundstelle(n):
HAAAG-57191

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