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Rente | Kein rentenschädlicher Hinzuverdienst durch den Erhalt von Krankengeldzuschüssen
Dem Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, der längerfristig erkrankt und deshalb nach Ablauf der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers neben dem Krankengeld seiner Krankenkasse einen tariflichen Krankengeldzuschuss erhält, ist die Rente in voller Höhe weiterzugewähren. Eine Anrechnung des Krankengeldzuschusses als rentenschädlicher Hinzuverdienst erfolgt nicht.
Das BSG bestätigte zunächst, dass der Krankengeldzuschuss Arbeitsentgelt und Hinzuverdienst sei (§ 96a Abs. 1 Satz 2 SGB VI a. F.). Wird die gesetzliche Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nach dieser Regelung nur teilweise geleistet. Auch sei die vom beklagten Rentenversicherungsträger behauptete rechtlich-zeitliche Kongruenz mit der Rentenleistung gegeben. Allerdings soll nach Auffassung des Gerichts der Krankengeldz...